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   OLG Koblenz, 31.05.2021 - 3 OWi 32 SsBs 97/21   

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https://dejure.org/2021,17420
OLG Koblenz, 31.05.2021 - 3 OWi 32 SsBs 97/21 (https://dejure.org/2021,17420)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.05.2021 - 3 OWi 32 SsBs 97/21 (https://dejure.org/2021,17420)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 3 OWi 32 SsBs 97/21 (https://dejure.org/2021,17420)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Fahreridentifizierung, anthropologisches Identitätsgutachten, Urteilsgründe

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 267 Abs 1 S 1 StPO, § 267 Abs 1 S 3 StPO, § 71 Abs 1 OWiG
    Umfang der Darlegungspflicht bei anthropologischem Identitätsgutachten im Urteil

  • beck-blog

    Sachverständigengutachten zur Täteridentifizierung

  • IWW

    § 267 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG, § 79 Abs. 3 OWiG
    StPO, OWiG

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Fahreridentifizierung durch anthropologisches - Identitätsgutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Darstellungsfehler in der Beweiswürdigung Anforderungen an Fahreridentifizierung Verweis auf Lichtbilder in der Urteilsbegründung Bezugnahme auf Merkmale des Fahrers in der Urteilsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Wer hat den Pkw gefahren? - Anthropologisches Identitätsgutachten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2021 - 3 OWi 32 SsBs 97/21
    §§ 261 und 267 StPO verpflichten den Tatrichter jedoch, in den Urteilsgründen darzulegen, dass seine Überzeugung von den die Anwendung des materiellen Rechts tragenden Tatsachen auf einer umfassenden, von rational nachvollziehbaren Überlegungen bestimmten Beweiswürdigung beruht (vgl. BGH, Beschl. 2 StR 152/20 v. 18.11.2021 - Rn 5 u. 6 n. juris).
  • OLG Celle, 17.07.2002 - 222 Ss 124/02

    Umfang der Darlegungspflicht im Bußgeldverfahren; Morphologisches

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2021 - 3 OWi 32 SsBs 97/21
    Erforderlich ist in diesem Fall vielmehr eine verständliche und in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung; die bloße Aufzählung der mit einem Lichtbild übereinstimmenden morphologischen Merkmalsprägungen eines Betroffenen reicht dagegen nicht aus (vgl. OLG Bamberg, Beschl. 3 Ss OWi 180/08 v. 20.02.2008 ; OLG Celle, Beschl. 222 Ss 124/02 (OWi) v. 17.07.2002 - NZV 2002, 472).
  • KG, 26.01.2018 - 3 Ws (B) 11/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2021 - 3 OWi 32 SsBs 97/21
    Dies gilt insbesondere, wenn es sich, wie hier bei einem anthropologischen Identitätsgutachten, nicht um eine standardisierte Untersuchungsmethode (vgl. KG Berlin, Beschl. 3 Ws (B) 11/18 v. 26.01.2018 ), bei der sich die Darstellung im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränken kann (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. 1 OWI 2 Ss Bs 98/17 v. 29.01.2018 - BeckRS 2018, 3979 ), handelt.
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 98/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2021 - 3 OWi 32 SsBs 97/21
    Dies gilt insbesondere, wenn es sich, wie hier bei einem anthropologischen Identitätsgutachten, nicht um eine standardisierte Untersuchungsmethode (vgl. KG Berlin, Beschl. 3 Ws (B) 11/18 v. 26.01.2018 ), bei der sich die Darstellung im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränken kann (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. 1 OWI 2 Ss Bs 98/17 v. 29.01.2018 - BeckRS 2018, 3979 ), handelt.
  • OLG Hamm, 09.01.2023 - 5 RBs 334/22

    Anforderungen an gerichtliche Beweiswürdigung bei individuellem Messverfahren;

    Holt das Gericht aus diesem Grund - wie vorliegend - ein Sachverständigengutachten ein und misst diesem Beweisbedeutsamkeit bei, so muss es nach ständiger Rechtsprechung die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch gerade in Bußgeldsachen nur gedrängt) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wenigstens insoweit wiedergeben, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist (stRspr; BGH, Urteil vom 20.03.1991 - 2 StR 610/90 -, Rn. 11, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.2021 - 3 OWi 32 SsBs 97/21 -, Rn. 10, juris; Senatsbeschluss vom 10.05.2022 - 5 RBs 111/22).
  • OLG Hamm, 09.01.2023 - 5 RBs 3347/22

    Provida, In Schrägfahrt nachfahrendes Polizeimotorrad, Übersichtlichkeit der

    Holt das Gericht aus diesem Grund - wie vorliegend - ein Sachverständigengutachten ein und misst diesem Beweisbedeutsamkeit bei, so muss es nach ständiger Rechtsprechung die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch gerade in Bußgeldsachen nur gedrängt) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wenigstens insoweit wiedergeben, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist (stRspr; BGH, Urteil vom 20.03.1991 - 2 StR 610/90 -, Rn. 11, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.2021 - 3 OWi 32 SsBs 97/21 -, Rn. 10, juris; Senatsbeschluss vom 10.05.2022 - 5 RBs 111/22).
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